Bodensee

Spotguide Bodensee

Der Bodensee als größter deutscher Binnensee ist ein sehr beliebtes Surfrevier im Süden Deutschlands. bzw. im Norden der Schweiz.

Aufgeteilt in Obersee, Überlinger See und Untersee bietet er ganz unterschiedliche Surfbedingungen für Wind- und Kitesurfen, je nach Windrichtung. Für Starkwindfans sind die Föhntage sicherlich die Interessantesten, aber auch die Bise am Untersee kann durchaus Gleitwind mitbringen.

Wir stellen Euch die Spots vor:

Surfspots Informationen Surfspots am Bodensee

Karte

Die Spots am deutschen Bodenseeufer – hier geht es zu den Spots am Schweizer Bodensee

Windsurfen Informationen Windsurfen

Der Bodensee ist das drittgrößte Binnengewässer Europas und liegt zwischen Bregenz und Lindau im Osten sowie Stockach und Radolfzell im Westen.

Der See fasst unter seinem Namen drei Bereiche zusammen – den großen Obersee mit dem nach Nordwesten gerichteten „Finger“ des Überlinger Sees, den kleinen Untersee mit der Insel Reichenau und den etwa 4 km langen verbindenden Seerhein, denn der Rhein fließt komplett durch den Bodensee.

Windsurfen ist an allen hier gelisteten Spots möglich, teils gibt es auch Surfschulen vor Ort. Der Bodensee ist sehr anfängerfreundlich, da häufig der Stehbereich im Wasser sehr groß ist, und der Wind nur höchst selten stark weht. Gleitwindtage mit mehr als 15 Knoten konstantem Wind sind eher die Ausnahme, so dass sich auch kaum Welle ausbildet. aber je nach Windrichtung findet sich immer der passende Spot am See – und sei es am Schweizer Ufer.

Kitesurfen Information Kitesurfen

Am gesamten deutschen Bodensee ist das Kiten grundsätzlich verboten! Für ausgewählte Zonen erteilt der Landkreis Bodensee Sondergenehmigungen gegen Gebühr.

Die Gebühr für die Erteilung einer Kitesurfgenehmigung beträgt 42,- €, für die Verlängerung einer bereits bestehenden Genehmigung 25,- €. Wird eine Verlängerung nicht vor Ablauf der Genehmigung beantragt, gilt dies als Neuerteilung.

Kitezonen Bodenseekreis

Am Bodensee gilt ein grundsätzliches Verbot für alle Kitesurfer. Der Bodenseekreis hat jedoch für den eigenen Verantwortungsbereich Zonen eingerichtet, in denen entgegen dem allgemeinen Kiteverbot das Kitesurfen erlaubt wird, wenn eine entsprechende Genehmigung beim zuständigen Schifffahrtsamt ausgestellt wird. Für Kitezonen im Landkreis Konstanz ist das Landratsamt Konstanz zuständig.

In folgenden Zonen wurde das Kitesurfen vom Schifffahrtsamt Bodenseekreis eingeschränkt oder uneingeschränkt genehmigt:

  • Fischbach:
    Östlich der Hafeneinfahrt Fischbach bis zum Frei- und Seebad Fischbach im Uferbereich.
  • Überlingen:
    Westlich des Windsurffingclubs Überlingen bis zur Schifflandestelle Nussdorf.
  • Hagnau:
    Westlich des renaturierten Strandbades Hagnau bis östlich der Hafeneinfahrt des Yachthafens bei der Haltnau.
  • Maurach:
    Der Uferbereich vor Maurach, westlich begrenzt durch den Steg des Hotels Seehalde, östlich begrenzt durch das Naturschutzgebiet der Seefelder Bucht.
  • Langenargen:
    Das Gebiet an der DLRG Wasserrettungsstation in Langenargen, südlich außerhalb der in der beiliegenden Karte markierten Flächen.
  • In der Zeit vom 01.11. – 31.03. an der Malerecke Langenargen, Start- und Landezone Malerecke beim Windsurfclub Fahrzone westlich der Hafeneinfahrt BMK bis zur Uferpromenade Langenargen.
  • Seemoos:
    Am Seemooser Horn westlich vom Kanuclub FN bis zur Grenze ZU/PSG

Die Auflistung der Zonen ist auch zu finden unter www.bodenseekreis.de.

Auch für den Verantwortungsbereich des Landkreises Konstanz am Bodensee wurden Zonen eingerichtet, in denen entgegen dem allgemeinen Kiteverbot das Kitesurfen erlaubt ist, wenn eine entsprechende Sondergenehmigung ausgestellt wurde:

  • Ludwigshafen Strandbad:
    In der Zeit vom 01.04.-31.08. innerhalb einer 500 Meter-Uferzone vor Ludwigshafen, westlich begrenzt durch die Linie östliches Ende Strandbad und Kirche Bodman. Die östliche Grenze stellt eine gerade, gedachte Linie im seitlichen Abstand von 500 m zur westlichen Linie dar. Die Einstiegsstelle befindet sich am östlichen Ende des Strandbades.
  • Dingelsdorf Klausenhorn:
    In der Zeit vom 01.03. – 30.11. vor dem Klausenhorn/Dingelsdorf innerhalb einer 500 Meter-Uferzone, westlich begrenzt durch die Linie Seezeichen 20 und Yachthafen Überlingen. Die östliche Grenze stellt eine gerade, gedachte, parallel zur westlichen Grenze verlaufende Linie dar, beginnend ab dem westlichen Ende Yachthafen Dingelsdorf. Die Einstiegstelle befindet sich östlich der Badestelle am Klausenhorn bei der Jollenslipstelle.
  • Wasserwerk Konstanz:
    In der Zeit vom 01.03. – 30.11. zwischen der Hafenbefestigung des Segelhafens in Konstanz-Staad und der Badegrenze Freibad Hörnle in einer 500 Meter-Uferzone. Die Einstiegsstelle befindet sich beim Campingplatz Bruderhofer (bei Segelschule und Surfer).
  • Reichenau Campingplatz Sandseele (Sommerrevier):
    In der Zeit vom 15.03. – 01.11. vor der Reichenau innerhalb einer 500 Meter-Uferzone, nördlich begrenzt durch die Linie Bürglehorn und Seezeichen 33. Die zweite Grenze stellt einer Linie zwischen Melcherleshorn und der Landestelle Mannenbach dar, innerhalb einer 500 Meter-Uferzone. Ausgenommen hiervon sind die Gebiete innerhalb der Badegrenzen. Die Einstiegsstelle befindet sich am Ufer zwischen Bootsverleih und Slipanlage der Gemeinde Reichenau.
  • Reichenau Campingplatz Sandseele (Winterrevier):
    In der Zeit vom 01.11. – 15.03. vor der Reichenau innerhalb einer 500 Meter-Uferzone, nördlich begrenzt durch die Linie Gänslihorn und Seezeichen 5. Die zweite Grenze stellt eine Linie zwischen Melcherleshorn und der Landestelle Mannenbach dar, innerhalb einer 500 Meter-Uferzone. Die Einstiegsstelle befindet sich am Ufer zwischen Bootsverleih und Slipanlage der Gemeinde Reichenau.
  • Allensbach Seegarten:
    In der Zeit vom 01.04. – 01.09. vor Allensbach innerhalb einer 500 Meter-Uferzone, östlich begrenzt durch die Linie Campingplatz Himmelreich und der Fischbrutanstalt Reichenau Mittelzell und westlich begrenzt durch die Linie Gemeinde-Steganlage Allensbach und dem Strandbad Reichenau. Ausgenommen hiervon sind die Gebiete in den Badegrenzen. Die Einstiegsstelle befindet sich am Seegarten.

Die Zonen betreffen die Spots in AllensbachHegneKonstanz SchmugglerbuchtReichenauLudwigshafen und am Klausenhorn.

Kontakt

Landratsamt Bodenseekreis
Thomas Burger
Telefon: 07541 204-5351
E-Mail: thomas.burger@bodenseekreis.de

Landratsamt Konstanz
Schifffahrtsamt
Reichenaustr. 37
D-78467 Konstanz


In der Schweiz und auch in Österreich ist das Kiten vereinzelt generell erlaubt.

Surfschule Informationen Surfschulen am Bodensee

Surfschulen sind aufgrund der meist schwachwindigen Bedingungen selten, wer Material mieten oder surfen lernen möchte, der wird u.a. in Konstanz, Lindau, RadolfzellÜberlingen oder Wasserburg fündig. Aber auch viele Surfclubs wie in Immenstaad haben hier ihre Heimat.

Wetter Wind und Wellen

Der Bodensee gilt insbesondere durch die Gefahr plötzlich auftretender Sturm- oder Orkanböen als gefährliches Binnenrevier. Besonders der Föhn, ein warmer Fallwind aus den Alpen, sorgt für die größten Gefahren und breitet sich meist durch das Rheintal über den See aus und schiebt dabei nicht selten Wellenberge von 3 m Höhe und mehr (!) vor sich her. Aber auch urplötzlich und für Unkundige überaschend auftretende Sommergewitter sorgen immer wieder für Gefahr und sorgen auch in regelmäßigen Abständen für Opfer unter Wassersportlern.

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